ARBEITSPLATZ UND ARBEITSZEIT
30 Urlaubstage, flexible Arbeitszeiten ohne Kernarbeitszeiten und mobiles Arbeiten - in der Beratung zu arbeiten bringt Herausforderungen und fordert Flexibilität. Wir bieten den Freiraum, Arbeit und Privatleben aufeinander abzustimmen und schaffen bedarfsgerechte Lösungen.
Arbeitszeitregelung und Mobiles Arbeiten
Unsere flexible Arbeitszeitregelung ermöglicht es, die Arbeitszeiten den Auftrags- und Projektsituationen anzupassen. Gleichzeitig bieten wir Ihnen die Möglichkeit, vorübergehend von zu Hause zu arbeiten, um berufliche und familiäre Belange besser aufeinander abstimmen zu können. Überstunden können in Form von bis zu 6 Gleittagen pro Quartal ausgeglichen werden.
Kantine, Lunch-It; Getränke
Rundum gut und gesund versorgt zu vergünstigten Mitarbeiterpreisen – ob bio, vegetarisch oder vegan, regional oder international, unsere Kantine im Stammhaus Stuttgart versorgt Sie mit frischen, täglich wechselnden Menüs. An unseren anderen Standorten in Deutschland ohne Kantine bieten wir Ihnen Essenszuschüsse an.
Kinderbetreuung Stuttgart
Damit Ihr Nachwuchs während Ihrer Arbeitszeit gut versorgt ist, haben wir für die Kinder unserer Mitarbeiter am Standort Stuttgart feste Plätze in einer KiTa in Arbeitsplatznähe reserviert. Darüber hinaus bieten wir eine Kindernotfallbetreuung, wenn Ihre Regelbetreuung kurzfristig ausfällt.
Urlaubstage
Bei Fichtner haben Sie 30 Urlaubstage pro Jahr. Zwischen Weihnachten und Neujahr sind unsere Büros geschlossen, um Ihnen eine längere Erholungsphase zu bieten.
Sabbatical / Zusatzurlaub
Nach längerer Betriebszugehörigkeit besteht die Möglichkeit, nach Absprache mit Ihrer Führungskraft, auch mal eine längere Auszeit in Form eines Sabbaticals zur Realisierung persönlicher Pläne zu nehmen. Hier gibt es unterschiedliche Sabbatical-Modelle. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihr Gehalt in zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln.
Jubiläums- und Sonderzahlungen
Langjährige Betriebstreue lohnt sich: Bei einem runden Firmenjubiläum zahlen wir bis zu zwei Bruttomonatsgehälter. Daüber hinaus erhalten Sie eine Sonderzahlung, wenn Sie Ihre Hochzeit oder die Geburt eines Kindes feiern.
Sonderurlaub
Über die gesetzlichen Leistungen hinaus erhalten Sie für besondere Anlässe Sonderurlaub. Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder im Todesfall naher Angehöriger – an diesen Tagen steht nicht die Arbeit, sondern Ihr Privatleben im Vordergrund. Wenn ein Kind krank ist, ist das für Eltern immer eine Sondersituation, die vieles abverlangen kann - unter anderem Zeit. In manchen Fällen reicht ein von der Krankenkasse gezahltes Kinderkrankengeld nicht aus, um den tatsächlichen Einkommensverlust für die entgangenen Arbeitstage zu kompensieren. Bei Fichtner unterstützen wir Sie in dieser Sondersituation mit einer Zuschusszahlung und schaffen die Rahmenbedingungen, um Ihren tatsächlichen Nettoeinkommensverlust zu kompensieren.